Tilmann Kirsch
Herr Rechtsanwalt Tilmann Kirsch unterstützt seit Juli 2018 das Team am Standort Hamburg.
Er berät schwerpunktmäßig im Bereich des Vertragsarztrechtes unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes und den sich hierbei ergebenden Schnittmengen zu weiteren Rechtsgebieten, insbesondere Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie Strafrecht. Er verfügt über Erfahrung in der Betreuung von KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ-Strukturen und den dabei aufkommenden Fragestellungen, beispielsweise der Übernahme und Eingliederung von Arztpraxen oder Bildung und Erweiterung einer vertragsarztrechtlichen Gesellschaftsstruktur. Hierdurch sind ihm speziell Thematiken bekannt, die im Dreiländereck von Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen von den relevanten Behörden jeweils unterschiedlich behandelt werden und daher besonders zu beachten sind.
Mitgliedschaften
- Hamburgischer Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
Vita
März 1983 | geboren in Hamburg |
August 2002 - Januar 2005 | Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann |
März 2005 - August 2013 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg |
August 2013 | Erstes juristisches Staatsexamen |
Dezember 2013 - Januar 2016 | Rechtsreferendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit Pflichtstationen in Itzehoe und Wahlstationen in Hamburg bei international tätigen Wirtschaftskanzleien und dem Justiziariat einer Krankenkasse |
Januar 2016 | Zweites juristisches Staatsexamen |
Mai 2016 - November 2016 | Rechtsanwalt in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei |
seit Januar 2017 | Angestellter Rechtsanwalt bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Horst Bonvie |
Oktober 2017 - Februar 2018 | Fachanwaltslehrgang Medizinrecht |
seit 2018 | Angestellter Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Wigge am Standort Hamburg |
seit März 2021 | Fachanwalt für Medizinrecht |
Publikationen
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken
Aktuelle rechtliche Entwicklungen zum ärztlichen Leiter im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
in: RöFo 04/2024, S. 405 – 408
Der Arzthaftungsprozess, Teil 18 (Kapitel 116 - 120)
Luchterhand Verlag Hürth, 2. Aufl., 2024
Zur Abrechenbarkeit von MRT-Untersuchungen des Herzens nach der GOP 34430 EBM
in: RöFo 10/2023, S. 945 – 950
Zur Rechtswidrigkeit der Rücknahmefiktion eines Widerspruchs gegen Entscheidungen der Zulassungsausschüsse bei nicht fristgerechter Zahlung der Widerspruchsgebühr
in: RöFo 12/2022, S. 1393 – 1395
Zum Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers durch Unterlassen einer weiteren Röntgenaufnahme bei Behandlung in verschiedenen stationären Einrichtungen nach einem Unfall - OLG Köln, Urteil vom 20.12.2021 (Az.: I.5 U 39/21)
in: RöFo 06/2022, S. 681 - 684
Die rechtfertigende Indikation nach dem geänderten Strahlenschutzrecht
in: RöFo 04/2022, S. 441 - 444
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten – aktuelle Rechtsprechung zu Honorar und Vertretungsärzten
in: RöFo 12/2021, S. 1487–1489
Aktuelle Rechtsprechung in der Radiologie – Kostenerstattung für PET-CT/MRT-Untersuchungen und keine CT-Abrechnungsgenehmigung für Doppelfachärzte
in: RöFo 06/2021, S. 733-735
Befunderhebungsfehler des Radiologen im Mammographie-Screening – aktuelle Rechtsprechung
in: RöFo 11/2020, S. 1099-1102
Keine Körperverletzung durch einmalige Röntgenaufnahme
in: RöFo 09/2019, S. 873-875
Das neue Strahlenschutzgesetz - Der Medizinphysikexperte
in: RöFo 4/2019, S. 382-384
Urteilsrezensionen
Anmerkung zum Urteil des BSG vom 26.06.2019 – B 6 KA 8/18 R – Voraussetzungen der rückwirkenden Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung des EBM-Ä – rechtswidrige echte Rückwirkung
in: MedR 2020, S. 420-421