Hendrik Hörnlein, LL.M.
Herr Rechtsanwalt Hörnlein ist seit Oktober 2020 am Standort Münster in unserer Kanzlei tätig. Seit Dezember 2023 führt er den Titel Fachanwalt für Medizinrecht.
Als Mandanten profitieren Sie von seiner mehrjährigen öffentlich-rechtlichen Erfahrung. Diese konnte Herr Hörnlein im Rahmen seiner Nebentätigkeit während des Referendariats und als Rechtsanwalt in einer verwaltungsrechtlich spezialisierten Kanzlei erwerben, wobei er überwiegend in Großprojekte eingebunden war. Durch sein postgraduales Medizinrechtstudium an der Westfälischen-Wilhelms Universität Münster hat sich Herr Hörnlein ein breites Spektrum von theoretischen Kenntnissen im Bereich des Medizinrechts angeeignet und bringt diese an den Schnittpunkten der einzelnen Rechtsgebiete in die praktische Mandatsbearbeitung mit ein. Dadurch gelingt es Herrn Hörnlein, sich rasch in unbekannte oder vielschichtige Fragestellungen einzuarbeiten und einer rechtlichen Lösung zuzuführen.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Hörnlein ist die Beratung und vertragliche Ausgestaltung der Kooperation von Leistungserbringern und die Betreuung der einzelnen Schritte einer Praxisabgabe- und Übernahme im Bereich von BAG und MVZ. Besondere Schnittpunkte ergeben sich dabei mit dem ärztlichen Gesellschaftsrecht sowie Vertragsarztrecht. Daneben berät Herr Hörnlein in arbeitsrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Medizinrechts und begleitet Unternehmenstransaktionen im Gesundheitswesen aus medizinrechtlicher Sicht.
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
Vita
2011 - 2018 | Studium der Rechtswissenschaften an Julius-Maximilians-Universität Würzburg |
Januar 2018 | Erste Juristische Staatsprüfung |
2018 - 2020 | Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Würzburg, unter anderem mit Ausbildungsstationen in einer Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht |
2018 - 2020 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer bundesweit tätigen Boutique-Kanzlei für Verwaltungsrecht |
Juli 2020 - September 2020 | Angestellter Rechtsanwalt in einer bundesweit tätigen Boutique-Kanzlei für Verwaltungsrecht |
Seit Oktober 2020 | Angestellter Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Wigge am Standort Münster |
2020 - 2022 | Masterstudiengang Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Erlangung des Hochschulgrades LL.M. (Master of Laws) |
Juli 2022 | Zertifikatslehrgang „Mergers & Acquisitions“ des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms Universität Münster |
Dezember 2023 | Fachanwalt für Medizinrecht |
Publikationen
Der nach Vertragsarztrecht und ärztlichem Berufsrecht konforme Betrieb einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft – Endstation Gestaltungsmissbrauch? (Teil 1)
in: MedR 2024, S. 864 - 870
Auswirkungen des BSG-Urteils zur Rechtswidrigkeit von Exklusivlieferverträgen der Krankenkassen über Kontrastmittel auf das Verordnungsverhalten von Vertragsärzten
in: RöFo 09/2024, S. 988 - 996
Vertragsarztrechtliche Zulässigkeit des Privatstandortes eines Vertragsarztes
in: MedR 2024, S. 500 - 505
Anforderungen an die rechtfertigende Indikation und ständige Aufsicht im Strahlenschutz am Beispiel der Durchleuchtung
in: RöFo 05/2024, S. 510 - 518
Beschränkung von zugelassenen Krankenhäusern als Gründer von MVZ – Teil 2
in: KrV 02/2024, S. 64 - 67
Beschränkung von zugelassenen Krankenhäusern als Gründer von MVZ – Teil 1
in: KrV 01/2024, S. 7 - 11
Aktuelle Rechtsfragen zu Krankenhauskooperationen in der Radiologie – Teil 3: Die Personalgestellung im Rahmen von radiologischen Untersuchungen – ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?
in: RöFo 01/2024, S. 93 – 101
Wirksamkeit von Sitzbindungsklauseln, Anmerkung zum Beschluss des LG Kaiserslautern vom 25.11.2022, Az.: 2 O 712/22
in: ZMGR 2023, S. 332-341
Aktuelle Rechtsfragen zu Krankenhauskooperationen in der Radiologie – Teil 2 – Zulässigkeit der Vereinbarung eines Honorarbudgets mit Bezugsverpflichtung in Kooperationsverträgen
in: Röfo 12/2023, S. 1147-1155
Beschränkung von Krankenhäusern als Gründer von MVZ – Das Ende eines sektorübergreifenden Versorgungsmodells?
in: Gesundheitsrecht.blog vom 02.11.2023, online abrufbar unter: https://gesundheitsrecht.blog/beschraenkung-mvz/
Aktuelle Rechtsfragen bei Krankenhauskooperationen in der Radiologie (1. Teil) – Der Ersatz von Kontrastmitteln im Rahmen der radiologischen Leistungserbringung für Krankenhäuser
in: Röfo 11/2023, S. 1045-1051
Die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der interventionellen Radiologie für einen Facharzt für Gefäßchirurgie
in: RöFo 04/2023, S. 343-347
Anstellungsgenehmigung für Arzt im MVZ bei gleichzeitiger Gesellschafterstellung in der MVZ-Trägergesellschaft, Anmerkung zu Urteil des BSG vom 26.01.2022, Az.: B KA 2/21 R
in: ZMGR 2022, S. 223-225
Die Bindung des Programmverantwortlichen Arztes an eine Berufsausübungsgemeinschaft
in: RöFo 08/2022, S. 918-924
Beteiligung an zugelassenen Krankenhäusern als MVZ-Gründungsberechtigte gem. §95 Abs. 1a S. SGB V - Zulässige Gestaltung oder Gestaltungsmissbrauch?
in: MedR 2022, S. 472-478
Das Erfordernis der dreijährigen Tätigkeit im Rahmen des Verzichts zu Gunsten der Anstellung bei Vertragsarzt oder MVZ
in: RöFo 02/2022, S. 220-226
Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG und seine Auswirkungen auf die ärztlichen Kooperationsformen
in RöFo 07/2021, S. 853-858
Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung an MVZ auf Gründer- und Trägerebene
in: RöFo 01/2021, S. 99-103