Krankenhausrecht
Das Krankenhausrecht befasst sich mit allen Fragen des Krankenhausbetriebes. Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit übernehmen wir die Beratung und Vertretung von Krankenhäusern insbesondere in folgenden Bereichen:
- Zulassung von Krankenhäusern, Abschluss von Versorgungsverträgen
- Vergütung von Krankenhausleistungen
- Konzessionen von Privatkrankenanstalten
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus
- Arbeitsrecht im Krankenhaus
- Gestaltung und Abwicklung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten
- Datenschutzrecht
- Kostenerstattungsstreitigkeiten gegenüber Krankenkassen
- Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst
- Beteiligung von Krankenhäusern an Modellvorhaben und der integrierten Versorgung
- Betrieb von MVZ