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Krankenhausrecht

Das Krankenhausrecht befasst sich mit allen Fragen des Krankenhausbetriebes. Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit übernehmen wir die Beratung und Vertretung von Krankenhäusern insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Zulassung von Krankenhäusern, Abschluss von Versorgungsverträgen
  • Vergütung von Krankenhausleistungen
  • Konzessionen von Privatkrankenanstalten
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus
  • Gestaltung und Abwicklung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten
  • Datenschutzrecht
  • Kostenerstattungsstreitigkeiten gegenüber Krankenkassen
  • Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst
  • Beteiligung von Krankenhäusern an Modellvorhaben und der integrierten Versorgung
  • Betrieb von MVZ