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Zulassungsverzicht zwecks Anstellungsgenehmigung und Nachbesetzungsrecht bei chronischer Erkrankung des Vertragsarztes

Erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge, Rechtsanwalt Hendrik Hörnlein LL.M., Rechtsanwältin Karina Jentsch | | Publikationen

in: RöFo 08/2026, S. 1094 - 1106

Bei einer Praxisübergabe kann die vertragsärztliche Zulassung nicht allein durch Kaufvertrag übertragen werden. Neben dem Nachbesetzungsverfahren kommt insbesondere der Zulassungsverzicht zugunsten einer Anstellung nach § 103 Abs. 4a, 4b SGB V in Betracht. Dieses Modell bietet größere Planungssicherheit, setzt nach der Rechtsprechung des BSG jedoch grundsätzlich eine dreijährige Weiterbeschäftigungsabsicht des abgebenden Arztes voraus. Mit dieser Drei-Jahres-Frist befasst sich das Urteil des LSG NRW vom 18. Februar 2026.

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