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Zulässigkeit der selbständigen radiologischen Befundung durch Ärzte in Weiterbildung im Krankenhaus

Erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge, Rechtsanwältin Karina Jentsch | | Publikationen

in: RöFo 05/2026, S. 686 - 695

Die radiologische Versorgung in Krankenhäusern erfolgt nicht nur durch Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Radiologie, sondern auch durch Ärzte bzw. Ärztinnen in Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie. Diese befinden sich bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in einem Lernprozess, der auf den Erwerb theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten abzielt. Vor dem Hintergrund dieses Prozesses ergibt sich die Frage, welche Tätigkeiten Ärzte in Weiterbildung ausüben können und dürfen, da sie zwar bereits über eine Approbation verfügen, jedoch im Bereich der radiologischen Befundung über unterschiedliche Kenntnisse und Erfahrungen je nach dem Stand ihrer Weiterbildung verfügen. Im Krankenhausbetrieb werden Ärzte und Ärztinnen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie befinden, unter anderem eingesetzt, um Röntgen-, CT- und MRT-Aufnahmen zu befunden. Hier stellt sich die Frage, ob eine abschließende Befundung dieser Leistungen durch Ärzte in Weiterbildung rechtlich zulässig ist, ohne dass ein Facharzt für Radiologie den Befund kontrolliert oder abschließend freigibt.

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