Wenn die Qualität nicht stimmt - Sicherstellung der Qualität ärztlicher Leistungen
Erstellt von Rechtsanwalt Dr. Horst Bonvie
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in: RöFo 09/2025, S. 1113 - 1117
Die Sicherstellung der Qualität ärztlicher Leistungen ist ein zentraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung und im ärztlichen Berufsrecht verankert. Wichtige Regelungen finden sich in der Musterberufsordnung (MBO), die unter anderem die gewissenhafte Ausübung des Berufs (§ 2 Abs. 1), die Fortbildung (§ 4) und die Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 5) festlegt. Auch die ärztliche Weiterbildung trägt zur Qualitätssicherung bei. Neben den allgemeinen berufsrechtlichen Normen gibt es spezielle Regelungen im Vertragsarztrecht, etwa die Fortbildungspflicht für Vertragsärzte gemäß dem SGB V sowie besondere Vorgaben für qualitätsgesicherte Leistungen, etwa in der Radiologie.
