Gestuftes System von Notfallstrukturen und 24-stündig verfügbare Computertomographie
Erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge
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in: das Krankenhaus, 01/2024, S. 46-55
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurden die Anforderungen an die Notfallstrukturen in den Krankenhäusern neu geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein gestuftes System von Notfallstrukturen mit differenzierten Vorgaben für die Notfallstufen beschlossen. Der Beitrag beleuchtet die Anforderungen, die sich im Rahmen dieses gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern für eine rund um die Uhr verfügbare Computertomographie ergeben.