Die Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung in der radiologischen Praxis
in: RöFo 06/2026, S. 816 - 821
Während es in der Ausgabe der RöFo 11/2025 um die Prüfung der Erfüllung des Versorgungsauftrages eines Radiologen in der vertragsärztlichen Versorgung ging, knüpft dieser Beitrag ebenfalls an die Prüfzeiten nach Anhang 3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes an. Die Betrachtung richtet sich hier aber nicht auf die Unter-, sondern auf die Überschreitung der Tages- und Quartalsprofile und andere Kriterien bei Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Vertragsarztrecht. In Zeiten des hohen Kostendrucks auf die gesetzlichen Krankenversicherungen können einerseits die Bewertungen der radiologischen Leistungen im EBM herabgesetzt werden und andererseits Leistungsausweitungen in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie der extrabudgetären Vergütung durch den Gesetzgeber weiter beschränkt werden. Diese Maßnahmen betreffen die Einnahmenseite des radiologischen Vertragsarztes bzw. Vertragsärztin. Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen setzen als Regress im Nachgang einer Honorarabrechnung an und können sich empfindlich nachteilig und nachträglich auf das Ergebnis einer radiologischen Praxis auswirken. Nachstehend erfolgt ein Überblick über die verschiedenen Verfahren, Fristen und erste Ansätze, wie sich eine radiologische Praxis gegen Regresse wehren kann.
