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Der nach Vertragsarztrecht und ärztlichem Berufsrecht konforme Betrieb einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft – Endstation Gestaltungsmissbrauch? (Teil 2)

Erstellt von Rechtsanwalt Hendrik Hörnlein LL.M. | | Publikationen

in: MedR 2024, S. 965 - 970

Der Verfasser befasst sich mit den Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs bei einer BAG/üBAG, wenn die BAG-Partner nicht die vertragsärztliche Tätigkeit im Rechtssinne gemeinsam ausüben. Hierbei geht der Verfasser auf den Begriff des Gestaltungsmissbrauchs ein und legt dar, ob und unter welchen Voraussetzungen der Rückforderung ärztlichen Honorars die Tatbestandswirkung der BAG-Genehmigung entgegensteht. Der Verfasser zeigt zudem die Kriterien auf, an Hand derer zu bewerten ist, ob die BAG-Partner ihre vertragsärztliche Tätigkeit gemeinsam im Rechtssinne ausüben. Den Schwerpunkt seiner Betrachtung legt der Verfasser dabei auf die Berufsausübung im Rahmen einer üBAG. Sodann nimmt der Verfasser dazu Stellung, welche konkreten Anforderung bei dem jeweils einschlägigen Kriterium zur gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit zu erfüllen sind.

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