Der Einsatz von KI in der Radiologie – KI-Leistungen bei der Befundung als Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung?
in: RöFo 08/2025, S. 980 - 985
Dieser Beitrag befasst sich daher in einem ersten Teil mit dem System der gesetzlichen Krankenversicherung (nachfolgend: GKV) und erläutert, welche Bedeutung dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (nachfolgend: EBM) zukommt. Zudem wirft er einen Blick auf Individuelle Gesundheitsleistungen (nachfolgend: IGeL). Daran anknüpfend wird erörtert, wie zu prüfen ist, ob die Leistung, die eine KI im Rahmen der Befundung erbringt, Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Rechtlicher Anknüpfungspunkt hierbei ist § 28 SGB V, der mit „ärztliche und zahnärztliche Behandlung“ überschrieben ist. Ob die Leistung der KI eine ärztliche Behandlung nach § 28 Abs. 1 SGB V darstellt, richtet sich danach, ob sie im EBM enthalten ist oder nicht. Diese Prüfung ist komplex und findet sich unter der Überschrift „Die Leistung der KI als Bestandteil des EBM“ wieder (II. 2. a.). Daran anschließend wird kurz auf neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 135 SGB V eingegangen, bevor kurze Ausführungen zu den Folgen der Nichteinordnung der KI-Leistung als Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung folgen. In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, wie KI-Leistungen im Rahmen der GOÄ abgerechnet werden können. Zuletzt folgt eine Zusammenfassung.
