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Arbeitsteilige Leistungserbringung in der Radiologie

Erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge, Rechtsanwältin Karina Jentsch | | Publikationen

in: RöFo 07/2026, S. 955 - 963

Für die radiologische Leistungserbringung im ambulanten Bereich stellt sich insbesondere für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), aber auch in größeren Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), in denen mehrere tätig sind, zunehmend die Frage, wie das stetig zunehmende Patientenaufkommen und der hohe Bedarf an radiologischen Untersuchungen unter Beachtung der berufs-, vertragsarzt- und gebührenrechtlichen Vorgaben bewältigt werden kann. Es kommt hinzu, dass sowohl im Bereich des ärztlichen als auch des nichtärztlichen Personals eine Personalknappheit besteht, die es erfordert, dass die Erbringung der radiologischen Leistungen auf mehrere Schultern verteilt wird, ohne dass dies zu Rechtsverstößen führt. Im Rahmen dieses Beitrages erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und in welchem Umfang eine arbeitsteilige Leistungserbringung rechtlich zulässig ist. Hierzu werden die der Steigerung der Untersuchungen dienenden Maßnahmen im Hinblick auf das Strahlenschutzrecht (1.), den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung (2.), das Zivilrecht (3.) und das Arbeitsrecht (4.) untersucht.

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