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Änderungen in der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung ärztlicher Tätigkeiten im vertragsärztlichen Notdienst durch den Gesetzgeber

| Publikationen

in: RöFo 10/2025, S. 1232 - 1235

Bereits in früheren Beiträgen haben wir die Sozialversicherungspflicht von ärztlichen Tätigkeiten thematisiert. Problematisch ist insbesondere, wenn eine Tätigkeit auf selbständiger Basis erbracht und abgerechnet wird und sodann die Einstufung als sozialversicherungspflichtig folgt, weil dies bei den betroffenen Ärzten und deren Vertragspartnern, wie Krankenhäusern oder Arztpraxen, zu zusätzlichen Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge führt. In diesem Zusammenhang wurden in der Vergangenheit bereits die Tätigkeitsfelder Honorar- bzw. Konsiliararzt, Vertretungsarzt und Poolärzte im vertragsärztlichen Notdienst von den Prüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung Bund überprüft. Den ersten Fall einer Einschätzung als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bildeten die Honorarärzte. Angesichts eines aktuellen Gesetzesentwurfes der Bundesregierung, mit dem die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Tätigkeit im vertragsärztlichen Notdienst neu geregelt werden soll3 und zu der Thematik ergangener neuer sozialgerichtlicher Rechtsprechung greifen wir dieses Thema mit diesem Beitrag erneut auf und geben einen Ausblick auf die künftigen gesetzlichen Änderungen im vertragsärztlichen Notdienst.

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