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Whistleblowing in der radiologischen Praxis

Erstellt von Rechtsanwalt Dr. Horst Bonvie | | Publikationen

in: RöFo 08/2021, S. 978-981

Whistleblowing betrifft zumeist Missstände von erheblicher Tragweite in größeren Unternehmen, der öffentlichen Verwaltung oder Verbänden; es geht in der Regel um einen Vorfall von besonderer Bedeutung. Der Whistleblower will die von ihm identifizierten oder vermuteten Missstände aufdecken und auf ihre Beseitigung hinwirken. Seine Motive sind häufig moralisch idealistischer/altruistischer Art, sie können aber auch egoistisch konnotiert sein oder Mobbing anderer Mitarbeiter betreffen. Whistleblowing wird gesellschaftlich unterschiedlich gewürdigt, einerseits kritisiert und attackiert, andererseits begrüßt und gefördert.

Auch in der radiologischen Praxis gibt es Ansatzpunkte für Whistleblowing. Dabei stellen sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber unterschiedliche Fragen, insbesondere zur Handhabung des Whistleblowings. In unserem Beitrag beleuchten wir diese anhand eines entsprechenden Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.

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